TEILNAHMEBDINGUNGEN
1) Zum Download
2) Einverständniserklärung für Lehrer/-in, Erziehungsberechtigte
1. Wettbewerbsbeitrag, Voraussetzungen für die Teilnahme
Bei Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten der/s Teilnehmer/in erforderlich (siehe Einverständniserklärung)
1.1 Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs ist es, das öffentliche Bewusstsein für die Risiken von Armut zu stärken und die Wahrnehmung für deren Ursachen und Auswirkungen zu schärfen. Dies soll durch die kritische und kreative Bearbeitung der Themas geschehen.
1.2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist jeder. Insbesondere wendet sich die AWO mit diesem Wettbewerb an:
• ambitionierte Hobbyfotografen
• und talentierte Nachwuchsfotografen, die sich professionell an Schulen oder Universitäten ausbilden lassen.
1.3 Beitragspräsentation
Jeder Foto-Beitrag muss jedoch in digitaler Form vorhanden sein, da er auf die Webseite „awo-fotowettbewerb.org“ hochgeladen werden muss. Jeder Teilnehmer/in darf bis zu vier Fotos hochladen. Die Fotos müssen dürfen dabei ein gewisse Größe nicht unterschreiten: Höhe oder Breite des Fotos sollten 2048 Pixel nicht überschreiten. Die Datei soll im RGB-Modus als JPEG abgespeichert sein und sollte eine Größe von 5MB nicht überschreiten. Fotos, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, müssen eine Auflösung von 300dpi bei einem Format von 15 x 21 cm haben. Diese Daten werden dann im Fall einer Veröffentlichung nachträglich angefordert.
Per Post eingereichte Fotos werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und können auch nicht zurückgesandt werden.
Alle eingereichten Beiträge müssen mit den Grundsätzen der AWO im Einklang sein.
Vor dem Hochladen des Beitrages muss sich der/die Teilnehmer/in auf der Webseite unter dem Menüpunkt „Registrieren“ registrieren und sein/ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen bestätigen und ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter in der vorgesehenen Form beibringen.
Die von dem/der Teilnehmer/in hochgeladene Beitrag wird auf der Webseite „awo-fotowettbewerb.org“ unter Nennung des/r Namen(s) aller Teilnehmer/innen öffentlich zugänglich gemacht. Der/die Teilnehmer/in erklärt sein/ihr Einverständnis mit der Namensnennung.
1.4 Anmeldeunterlagen
Den Beiträgen muss eine Anlage beigefügt sein (Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Impressum werden beim Umfang nicht gezählt), aus der folgende Angaben hervorgehen:
- Namen, Alter und Adressen der Projektteilnehmer/innen,
- eine Beschreibung über die Entstehung des Beitrages,
- Quellen
2. Unzulässige Inhalte
Es dürfen nur Fotos hochgeladen werden, die keine Rechte Dritter (insbesondere Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässig sind nachfolgend angeführte Inhalte:
2.1. Recht am eigenen Bild
Abbildungen von Personen dürfen in den Beiträgen nur genutzt werden, wenn diese hierzu ihre Einwilligung erklärt haben (§ 22 Kunsturhebergesetz) oder ein Fall der zulässigen Veröffentlichung ohne Einwilligung vorliegt (§ 23 Kunsturhebergesetz). Dies ist z.B. der Fall, wenn es sich bei den Abgebildeten um Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, oder es sich um Bilder handelt, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit erscheinen oder es sich um Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen handelt, an denen dargestellte Personen teilgenommen haben.
2.2. Urheberrecht
Fotos dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in derjenige ist, der/die das Foto angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, anderen Internetseiten, etc. sind also urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für Texte, Bilder, Logos, Grafiken und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigem Berechtigten eingeholt hat.
Zitate müssen als solche unter Nennung der Quelle in den Beiträgen gekennzeichnet werden.
2.3. Marken und Kennzeichen
Unzulässig ist es ferner, Marken Dritter oder sonstige für Dritte geschützte Kennzeichen markenmäßig zu nutzen oder zu verunglimpfen. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem Marken- oder Kennzeicheninhaber eingeholt hat.
2.4. Persönlichkeitsrechte Dritter
Es dürfen auch keine Fotos hochgeladen werden, in denen natürliche oder juristische Personen (z.B. ein Verein oder eine GmbH) in ihrer Ehre bzw. dem geschäftlichen Ansehen herabgesetzt oder ihr geschäftlicher oder sonstiger Ruf geschädigt wird.
2.5. Sonstige unzulässige Inhalte
Es dürfen keine Beiträge hochgeladen werden, die sonstige gesetzeswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische, gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonst unerwünschte Handlungen darstellen oder diese verherrlichen sowie jede Form von Werbung oder kommerzieller Nutzung. Unerwünscht sind ferner Beiträge mit erotischem oder sexuell geprägtem Inhalt.
3. Zusicherung Teilnehmer/in hinsichtlich Rechte Dritter
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass mit dem eingereichten Beitrag keine Rechte Dritter verletzt werden, welche der Nutzung des Beitrages durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband im Sinne von Ziffer 2 und 4 entgegenstehen.
4. Nutzungsrechte an den Teilnehmerbeiträgen
4.1 Der / die Teilnehmerin räumt dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband das Recht ein, die von ihm/r hochgeladenen Fotos auf der Webseite „awo-fotowettbewerb.org“ zu veröffentlichen.
4.2 Der/die Teilnehmer/in räumt der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband darüber hinaus das Recht ein, die von ihm/r hochgeladenen Fotos umfassend für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitende PR-Maßnahmen zu nutzen, wie z.B. die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen, Ausstellungen etc. und diese auf internen und externen Webseiten zu veröffentlichen.
4.3 Zu den vorbenannten Zwecken räumt der /die Teilnehmer/in dem Arbeiterwohlfahrt das einfache Nutzungsrecht ein, den von ihm/ihr hochgeladenen Beitrag für die Dauer von drei Jahren zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, auszustellen und öffentlich vorzuführen, zu senden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zum Download durch Dritte bereitzuhalten und Dritten für vorbenannte Zwecke entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
5. Haftungsfreistellung
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf einer Nutzung der Beiträge des/r Teilnehmers/in beruhen, sofern Dritte geltend machen, die Beiträge verletzen ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte. Insbesondere stellt der/die Teilnehmer/in den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahmen dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
6. Datenschutz
Durch das Anmelden beim Schülerwettbewerb werden personenbezogene Daten erhoben. Diese werden nur zum Zwecke der Durchführung des Schülerwettbewerbes verwendet.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
7. Ausgeschriebener Gewinn
Es werden Preise im Gesamtwert von 3500 Euro plus Sachpreise ausgelobt:
• Hobbyfotografen:
1. Preis: 1000 Euro + Wettbewerbs-Buchdokumentation
2. Preis: 500 Euro + Wettbewerbs-Buchdokumentation
3. Preis: 250 Euro + Wettbewerbs-Buchdokumentation
4. – 25. Preis: Gutscheine im Wert von 30 Euro für ein Fotobuch (cewe Color)
26.- 50. Preis: je eine Wettbewerbs-Buchdokumentation
• Nachwuchsfotografen:
1. Preis: 1.000 Euro + Wettbewerbs-Buchdokumentation
2. Preis: 500 Euro + Wettbewerbs-Buchdokumentation
3. Preis: 250 Euro + Wettbewerbs-Buchdokumentation
4 - 25. Preis: Gutscheine im Wert von 30 Euro für ein Fotobuch (cewe Color)
26.- 50. Preis: je eine Wettbewerbs-Buchdokumentation
8. Ermittlung der Gewinner
Die Ermittlung der Gewinner wird durch eine Jury vorgenommen, die sich aus Spezialisten aus dem Bereich Fotografie und Vertretern des AWO-Bundesverbandes zusammensetzt.
9. Ausschlussfrist / Ausschluss von Beiträgen
Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 15.August 2010.
Beiträge, die ohne oder mit nicht vollständig eingereichten Anmeldeunterlagen eingereicht werden, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Beiträge, die in irgendeiner Weise gegen die Wettbewerbsbestimmungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht wurden. Alle eingereichten Beiträge müssen mit den Grundsätzen der AWO im Einklang sein.


